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   BayObLG, 06.12.2001 - 4St RR 131/01, 4St RR 131/2001   

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https://dejure.org/2001,7359
BayObLG, 06.12.2001 - 4St RR 131/01, 4St RR 131/2001 (https://dejure.org/2001,7359)
BayObLG, Entscheidung vom 06.12.2001 - 4St RR 131/01, 4St RR 131/2001 (https://dejure.org/2001,7359)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 4St RR 131/01, 4St RR 131/2001 (https://dejure.org/2001,7359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; StGB § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 53
    Tatmehrheit von Anbau und Herstellen von Marihuana

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 181
  • BayObLGSt 2001, 166
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BayObLG, 06.12.2001 - 4St RR 131/01
    Der sowohl beim Anbau als auch beim Herstellen gegebene unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln wird verdrängt und kann mangels Wertgleichheit Anbau und Herstellen nicht zu einer Tat verklammern (vgl. BGHSt 42, 162/164; Weber § 29 Rn. 658).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BayObLG, 06.12.2001 - 4St RR 131/01
    Die vom OLG Düsseldorf vorgenommene Bewertung, wonach das Herstellen zum Anbau im Verhältnis des Fortsetzungszusammenhangs stehe, kann nach der Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Tat durch den Bundesgerichtshof (BGHSt 40, 138) zur Lösung der Konkurrenzfrage nicht mehr herangezogen werden.
  • OLG Düsseldorf, 05.07.1984 - 5 Ss 209/84

    Anbau; Hanfpflanze; Betäubungsmittel

    Auszug aus BayObLG, 06.12.2001 - 4St RR 131/01
    Insoweit hat die Strafkammer zu Recht betont, dass der Tatbestand des Anbaus mit dem Ansetzen zur Ernte beendet ist und dass der Tatbestand des Herstellens mit der Ernte, d. h. mit dem Abschneiden der Blätter, beginnt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NStZ 1985, 30; Weber BtMG § 29 Rn. 56, § 2 Rn. 22; Joachimski BtMG 6. Aufl. § 29 Rn. 12, 18, § 2 Rn. 10).
  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Auszug aus BayObLG, 06.12.2001 - 4St RR 131/01
    Tateinheit kann nicht schon aufgrund eines einheitlichen Motivs, der Verfolgung eines Endzwecks oder einer Grund-Folge-Beziehung angenommen werden (BGHSt 22, 206/208; BGH NStZ 1985, 70).
  • BGH, 11.09.1984 - 1 StR 408/84

    Betrugstaten - Inserat - Zeitschrift - Tateinheit

    Auszug aus BayObLG, 06.12.2001 - 4St RR 131/01
    Tateinheit kann nicht schon aufgrund eines einheitlichen Motivs, der Verfolgung eines Endzwecks oder einer Grund-Folge-Beziehung angenommen werden (BGHSt 22, 206/208; BGH NStZ 1985, 70).
  • BGH, 10.05.1995 - 1 StR 204/95

    Bewertung des Unrechtsgehalts des Besitzes von Betäubungsmitteln gegenüber den

    Auszug aus BayObLG, 06.12.2001 - 4St RR 131/01
    Soweit der Besitz an Betäubungsmitteln jedoch nicht vollständig in der Begehungsform des Herstellens aufgeht, besteht zwischen dem unerlaubten Herstellen von Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Menge an Rauschgift Tateinheit (vgl. hierzu BGH StV 1995, 521; Weber § 29 Rn. 655).
  • BGH, 12.10.2004 - 4 StR 358/04

    Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz unerlaubter Betäubungsmittel an

    Nach ständiger Rechtsprechung verletzt der gleichzeitige Besitz verschiedenartiger Betäubungsmittel das Gesetz nur einmal (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78; BGH StV 1982, 525; BGH NStZ-RR 1997, 227; BayObLGSt 2001, 166, 168).
  • OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09

    Strafverfahren: Verwendung der äußeren Erscheinung des sich auf sein

    38 Der Begriff des Anbauens von Betäubungsmitteln umfasst das Einbringen des Samens oder von Pflanzen - die solchen Pflanzenarten angehören, die in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand Stoffe enthalten können, die in den Anlagen I bis III zum BtMG aufgeführt sind (MünchKommStGB/Rahlff Nebenstrafrecht I § 29 BtMG Rn. 39) - in die Erde und die Aufzucht bis zum Ansetzen der Ernte; mit der Ernte von THC-haltigen Pflanzenbestandteilen beginnt die Begehungsvariante des "Herstellens" i.S.d. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG (BayObLGSt 2001, 166/167; OLG Dresden NStZ-RR 1999, 372/373).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 53 Ss 20/20

    Voraussetzungen der Tatmehrheit bei unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln

    Nach ständiger Rechtsprechung verletzt der gleichzeitige Besitz verschiedenartiger Betäubungsmittel das Gesetz nur einmal (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78; BGH StV 1982, 525; BGH NStZ-RR 1997, 227; BayObLGSt 2001, 166, 168).
  • OLG Schleswig, 04.08.2004 - 2 Ss 103/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Der gleichzeitige Besitz verschiedener Betäubungsmittel ist nur ein Verstoß gegen das BtMG und begründet keine Konkurrenz (siehe BayObLG., NStZ-RR 2002, 181 (182); Weber, BtMG , 2. Aufl., 2003, § 29', Rdn. 894).
  • BayObLG, 14.02.2002 - 4St RR 18/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anbau bzw. Herstellung zum Handeltreiben und zum

    Der unerlaubte Anbau von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG ist mit dem Ansetzen zur Ernte beendet; mit dem Abschneiden der Blätter beginnt der Tatbestand des Herstellens gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG (vgl. BayObLG Beschluß vom 6.12.2001 - 4St RR 131/01 - NStZ-RR 2002, 181 -).
  • BayObLG, 13.11.2002 - 4St RR 114/02

    Betäubungsmittel: Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung; Konkurrenz zwischen

    Unerlaubtes Herstellen von Betäubungsmitteln wäre erst in Betracht zu ziehen, wenn der Angeklagte bereits mit der Ernte begonnen hätte (vgl. hierzu und zur Konkurrenz zwischen Besitz und Anbau BayObLG vom 6.12.2001 - 4 St RR 131/2001).
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